|
News
Sportfest
2010
Jahreshauptversammlung
2010
Buchbindercup
2010
Einladung
zur Jahrehauptversammlung 2010
Neue
Termine für Gymnastik im SV Germania Westorf
Montag, 11. 01.10
Rückengymnastik
Alte Schule Westorf um 18.30 - 19.30 Uhr
anschließend
Gymnastik Frauen Gruppe 1
ab Montag, 11.01.10
20.00 - 21.00 Uhr
Alte Schule Westorf
diese Gruppe war bisher donnerstags in der TH Hohenhausen
Mittwoch, 13.01.10.
Gymnastik Frauen Gruppe 2
wie bisher um 18.30 - 19.30 Uhr
in der alten Schule Westorf
anschließend
Rückengymnastik
19.45 - 20.45 Uhr
Alte Schule Westorf
Sportfest
2009
Einladung
zu den Versammlungen
Vereinssatzung
des SV Germania Westorf von 1920 e.V.
§ 1
Name, Gründungsjahr, Sitz und Farben des Vereins
(1) Der 1920 gegründete Verein führt
den Namen
SV Germania Westorf von 1920 e.V.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Kalletal-Westorf.
(3) Die Vereinsfarben sind blau – weiß.
(4) Der Verein ist in das Vereinsregister
beim Amtsgericht Lemgo eingetragen.
§ 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit
(1) Zweck des Vereins ist die Pflege und
Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch Förderung sportlicher Übungen und
Leistungen.
(2) Der Verein ist frei von parteipolitischen, wirtschaftlichen,
rassischen oder religiösen Bindungen.
(3) Der Verein verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4) Mittel des Vereins dürfen nur
für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Verbandszugehörigkeit
(1) Der Verein ist Mitglied in folgenden
Verbänden:
a.Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen e.V.
b.Westdeutscher Fußballverband e.V.
c.Deutscher Fußballbund e.V.
d.Westfälischer Turnerbund;
e.Landessportbund;
f.Kreissportbund Lippe
g.Gemeindesportverband Kalletal.
(2) Bei Gründung neuer Abteilungen
ist die Mitgliedschaft in den jeweiligen Fachverbänden anzustreben.
(3) Der Verein und seine Mitglieder sind
der Satzungen dieser Verbände unterworfen.
§ 4 Gliederung des Vereins, Vereinsämter
(1) Der Verein kann für jede betriebene
Sportart im Bedarfsfall eine eigene Abteilung gründen. Die
Abteilungen werden von den Mitgliedern gebildet, die diese Sportart
im Verein ausüben. Mitglieder können mehreren Abteilungen
angehören.
(2) Die Vereinsämter sind Ehrenämter.
§ 5 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche
Person werden.
(2) Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt
einen schriftlichen Aufnahmeantrag voraus. Bei beschränkt
Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen,
bedarf der Aufnahmeantrag der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
Dieser verpflichtet sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge
für den beschränkt Geschäftsfähigen. Über
den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen.
Bei Ablehnung eines Antrages ist der Vorstand nicht verpflichtet,
dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.
(3) Personen, die sich um den Verein in
besonderer Weise verdient gemacht haben, können auf Vorschlag
des Vorstandes durch mehrheitlichen Beschluss der Mitgliederversammlung
zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet bei
a.Austritt;
b.Ausschluss; oder
c.Tod.
(2) Der Austritt kann unter Einhaltung
einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Geschäftsjahres
durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand
erfolgen. Bei beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere
Minderjährigen, ist die Austrittserklärung auch vom
gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen.
(3) Ein Mitglied kann durch Beschluss des
Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger
Grund vorliegt, insbesondere wegen
a.grober Verstöße gegen die aus der Satzung folgenden
Verpflichtungen eines Mitgliedes, gegen Beschlüsse und Anordnungen
der Vereinsorgane und/oder die Interessen des Vereins;
b.groben unsportlichen und/oder unehrenhaften Verhaltens innerhalb
und/oder außerhalb des Vereins;
c.Zahlungsverzug und zweimaliger erfolgloser Mahnung.
Gegen die Entscheidung des Vorstandes ist die Berufung bei der
Mitgliedsversammlung möglich.
(4) Mitglieder deren Mitgliedschaft zu
löschen ist, haben keinen Anspruch auf Anteil aus dem Vermögen
des Vereins. Andere Ansprüche gegen den Verein müssen
binnen sechs Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft schriftlich
geltend gemacht und begründet werden.
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder des Vereins sind berechtigt
in den Abteilungen des Vereins Sport zu treiben sowie an den Veranstaltungen
des Vereins teilzunehmen.
(2) Jedes Mitglied ist verpflichtet, im
Rahmen seiner Betätigung im Verein die Vereinssatzung und
die weiteren Ordnungen des Vereins einzuhalten.
(3) Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung
festgelegt.
(4) Ehrenmitglieder sind von der Pflicht
zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen befreit.
§ 8 Organe des Vereins
(1) Organe des Vereins sind
a.die Mitgliedsversammlung;
b.der Vorstand.
(2) Die Organe können sich eine Geschäftsordnung
geben.
§ 9 Mitgliedsversammlung
(1) Die Mitgliedsversammlung ist oberstes
Organ im Verein und ist insbesondere für folgende Aufgaben
zuständig:
a.Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands, Entlastung des
Vorstands;
b.Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer/innen;
c.Festsetzung des Mitgliedsbeiträge;
d.Wahl und Abberufung des Mitglieder des Vorstandes, der Kassenprüfer;
e.Ernennung von Ehrenmitgliedern auf Vorschlag des Vorstands;
f.Beschlussfassung über Satzungsänderungen;
g.Beschlussfassung über eine Fusion und über die Auflösung
des Vereins;
h.Beschlussfassung über eingereichte Anträge.
(2) Die ordentliche Mitgliedsversammlung
findet einmal im Kalenderjahr statt. Eine außerordentliche
Mitgliedsversammlung findet statt, wenn das Interesse des Vereins
es erfordert oder wenn ein Viertel der Mitglieder es schriftlich
unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt.
(3) Die Mitgliedsversammlung wird vom Vorstand
unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der
Tagesordnung einberufen. Die Einladung erfolgt durch Aushang im
Vereinskasten oder durch schriftliche Mitteilung an die Mitglieder.
(4) Jedes Mitglied kann bis spätestens
drei Tage vor einer Mitgliedsversammlung beim Vorstand schriftlich
eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Der Versammlungsleiter
hat zu Beginn der Mitgliedsversammlung die Ergänzungen bekannt
zu geben. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung,
die in der Mitgliedsversammlung gestellt werden, beschließt
die Versammlung.
(5) Die Mitgliedsversammlung wird von dem/der
Vorsitzenden des Vorstandes, bei dessen/deren Verhinderung von
dem/der zweiten Vorsitzenden geleitet. Bei dessen/deren Abwesenheit
leitet ein anderes Vorstandsmitglied die Versammlung. Ist kein
Vorstandsmitglied anwesend so bestimmt die Versammlung den/die
Leiter/in der Mitgliedsversammlung.
(6) Die Abstimmungen und Wahlen erfolgen
grundsätzlich offen per Handzeichen. Geheime Abstimmungen
erfolgen nur, wenn ein Drittel der erschienenen Mitglieder dies
beantragt.
(7) Die Mitgliedsversammlung ist ohne Rücksicht
auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden
Mitglieder gefasst, soweit sich aus dieser Satzung nichts abweichendes
ergibt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der Versammlungsleiter(s)/in
den Ausschlag.
(8) Zur Änderung der Satzung und zur
Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von zwei Drittel
der abgegeben Stimmen erforderlich.
(9) In der Mitgliedsversammlung hat jedes
Mitglied, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, eine Stimme. Das
Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
§ 10 Zusammensetzung des Vorstandes
(1) Der Vorstand wird gebildet aus:
a. dem/der 1. Vorsitzenden
b. dem/der 2. Vorsitzenden
c. dem/der 3. Vorsitzenden
d. dem/der Geschäftsführer/in
e. dem/der Kassenwart/in
f. dem/der Vereinsjugendwart/in
g. dem/der Schriftführer/n
h. dem/der Sozialwart/in
i. den Abteilungsleiter(n)/innen
(2) Die Vorstandsmitglieder a und b bilden den Vorstand im Sinne
des § 26 BGB. Zur Vertretung des Vereins ist jeder allein
berechtigt. Im Innenverhältnis darf der/die 2. Vorsitzende
von seinem Alleinvertretungsrecht nur Gebrauch machen, wenn der/die
1. Vorsitzende verhindert ist.
(3) Die Vorstandsmitglieder a, b, d, e und f bilden vereinsintern
den geschäftsführenden Vorstand.
(4) Zu den Vorstandsmitgliedern d bis f kann bei Bedarf eine Vertretung
gewählt werden, die nur im Vertretungsfall Stimmrecht hat.
§11 Wahl und Amtszeit der Vorstandsmitglieder
(1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung
für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt auch
nach seiner Amtszeit solange weiter im Amt, bis ein neuer Gesamtvorstand
gewählt worden ist. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder,
die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern
ist zulässig. Scheidet ein Mitglied des Gesamtvorstandes
vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so kann der Gesamtvorstand für
die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen eine/n Nachfolger/in
wählen.
(2) Für die Amtsdauer des Jugendwartes gelten die Bestimmungen
der Jugendordnung. Der Jugendwart bedarf der Bestätigung
durch die Mitgliederversammlung.
§ 12 Aufgaben und Pflichten des Vorstandes
(1) Der Vorstand
a.ist die Verwaltung des Vereins und seine Vertretung nach innen
und außen,
b.hat die Pflicht, nach besten Kräften für das Wohl
und den Bestand des Vereins zu wirken, die Einhaltung der Satzung
zu überwachen und für die erforderlichen Übungsstätten,
Geräte und Übungsleiter zu sorgen,
c.ist verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse
der Mitgliederversammlung und der außerordentlichen Mitgliederversammlung,
d.beschließt die Einberufung der Mitgliederversammlung,
setzt die Tagesordnung fest und überarbeitet die Vorlagen,
e.hat das Recht, der Mitgliederversammlung eigene Vorschläge
zu Vorstandswahlen, zur Wahl der Kassenprüfer und zu sonstigen
Vorlagen zu unterbreiten,
f.kann die Durchführung von Veranstaltungen beschließen
oder über die Teilnahme an auswärtigen Veranstaltungen
dieser Art befinden,
g.hat alle Ausgaben zu genehmigen,
h.entscheidet über alle Angelegenheiten, die ihm aus anderen
Teilen der Satzung und aus den Vereinsordnungen übertragen
sind.
(2) Der geschäftsführende Vorstand
erledigt alle laufenden Vorgänge, die einer schnellen Beantwortung
oder Erledigung bedürfen.
(3) Der Vorstand tagt bei Bedarf, jedoch
mindestens einmal vierteljährlich. Der Vorstand ist beschlussfähig,
wenn alle Mitglieder eingeladen und mehr als die Hälfte der
Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit einfacher
Stimmmehrheit. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des/der
ersten Vorsitzenden. Bei Verhinderung gibt die Stimme des/der
zweiten Vorsitzenden den Ausschlag.
§ 13 Geschäftsjahr, Kassenprüfer
(1) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(2) Die Mitgliedsversammlung wählt
drei Kassenprüfer/innen. Jede/r Prüfer/in ist für
zwei aufeinander folgende Jahre gewählt. Es sollen jährlich
nicht mehr als zwei neue Kassenprüfer/innen gewählt
werden. Die Kassenprüfer/innen dürfen nicht dem Gesamtvorstand
angehören. Eine Wiederwahl direkt nach Ablauf der Amtszeit
ist nicht zulässig.
(3) Die Kassenprüfer/innen haben die
Kasse des Vereins einschließlich der Bücher und Belege
mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch
zu prüfen und der Mitgliedsversammlung einen Bericht zu erstatten.
(4) Die Kassenprüfer/innen beantragen
bei ordnungsgemäßer Prüfung der Kassengeschäfte
die Entlastung des Kassenwartes und der übrigen Vorstandsmitglieder.
§ 14 Haftungsbestimmungen
(1) Für die aus dem Spielbetrieb entstehenden
Schäden und Sachverluste auf den Sportplätzen und in
den Räumen des Vereins haftet der Verein den Mitgliedern
gegenüber nicht, es sei denn, die Schäden sind durch
Versicherungen abgedeckt.
(2) Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Beschädigung von Vereinseigentum oder Eigentum Dritter kann
der Verursacher haftbar gemacht werden.
§ 15 Vereinsjugend
(1) Die Jugend des Vereins führt und
verwaltet sich selbständig und entscheidet über die
Verwendung der ihr durch den Verein zufließenden Mittel
im Rahmen des § 2 dieser Satzung unter Berücksichtigung
der jeweiligen Aufgabenstellung des Vereins.
(2) Näheres regelt die Jugendordnung.
Diese wird auf Vorschlag des jährlichen Vereinsjugendtages
von der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie ist nicht Bestandteil
dieser Satzung.
§ 16 Ordnungen
(1) zur Durchführung der Satzung kann
der Vorstand folgende Vereinsordnungen erlassen:
a.Geschäftsordnung;
b.Finanzordnung;
c.Beitragsordnung;
d.Verwaltungs- und Kostenordnung;
e.Ehrenordnung.
(2) Die Ordnungen werden mit Mehrheit von
zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen des Vorstandes beschlossen.
§ 17 Protokollierung von Beschlüssen
Über die Beschlüsse der Mitgliedsversammlung
und des Vorstandes sind unter Angabe von Ort, Zeit und Abstimmungsergebnis
jeweils Niederschriften zu fertigen. Die Niederschriften sind
von dem/der ersten Vorsitzenden bzw. dem/der Versammlungsleiter/in
und dem/der Schriftführer/in zu unterzeichnen.
§ 18 Auflösung des Vereins
(1) Der Verein kann nur durch eine zu diesem
Zweck einberufene außerordentliche Mitgliedsversammlung
aufgelöst werden, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder
dies beschließen.
(2) Die Vorstandsmitglieder nach § 10 (2) dieser Satzung
sind gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, sofern die
Mitgliedsversammlung nichts anderes beschließt.
(3) Das nach Beendigung der Liquidation
vorhandene Vermögen fällt an die Gemeinde Kalletal,
die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige
Zwecke im sportlichen Bereich zu verwenden hat .
(4) Die vorstehenden Bestimmungen gelten
entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grunde aufgelöst
wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
§ 19 Inkrafttreten der Satzung
(1) Diese Satzung ist von der Mitgliedsversammlung
am xy.xy.xyxy beschlossen worden.
(2) Diese Satzung tritt mit Eintragung
in das Vereinsregister in Kraft.
(3) Alle bisherigen Satzungen des Vereins
treten damit zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.
Talle
und Westorf bilden Spielgemeinschaft
Mai 2009
Fit für die Zukunft
Kalletal/Westorf/Talle. Nun ist es amtlich.
Das Spiel SV Westorf gegen TuS Talle wird es in absehbarer Zeit
nicht mehr geben. Nicht gegeneinander sondern miteinander ist
das neue Motto. Beide Vereine gehen zukünftig als Spielgemeinschaft
(SG Talle/Westorf) zusammen auf Punktejagd.
Was in der Vergangenheit schon erfolgreich
im Jugendbereich praktiziert wurde, wird ab der kommenden Spielzeit
auch für den Seniorenbereich umgesetzt. "Für beide
Vereine wäre es in der Zukunft äußerst schwierig
geworden, spiel- und konkurrenzfähige Mannschaften zu stellen.
Die Spieler haben sich für diesen Schritt ausgesprochen ",
erläuterte Rainer Dubbert, 1. Vorsitzender des TuS Talle.
Nach den ersten gemeinsamen Gespräche der Vorstände
über die aktuelle Situation im Senioren Fußball wurde
schnell deutlich, dass eine Spielgemeinschaft eine Lösung
sein kann. In den letzten Wochen wurden regelmäßig
Gespräche geführt und Details besprochen und in den
Vorständen abgestimmt. Die gemeinsam entwickelte Vereinbarung
wurde am 8 Mai unterschrieben, just an dem Tag, an dem beide Vereine
zum Meisterschaftsspiel aufeinandertreffen. Im Anschluss an das
Spiel fand ein gemeinsames Grillen statt.
Die Besonderheit einer Spielgemeinschaft
ist, dass beide Vereine bestehen bleiben und nur die Fußballabteilung
zusammengeführt wird. So bleiben die Vereinstrukturen bestehen
und beide Vereine können ihren Mitgliedern Seniorenfußball
anbieten. "Das mit diesem Zusammenschluss auch sportlich
andere Ziele definiert werden können und es im finanziellen
Bereich Synergieeffekte geben kann ist ein nicht unangenehmes
Beiwerk," so Dubbert, der hofft, dass diese Entscheidung
beiden Vereine hilft, sich den Anforderungen der Zukunft besser
stellen zu können.
Foto: Rainer Dubbert (l.), 1. Vorsitzender
des TuS Talle, und Christian Kühn, Vorsitzender des SV Germania
Westorf, unterzeichneten die Vereinbarung zwischen den beiden
Vereinen.
SV Westorf II wird Hallenkalletalmeister 2009
Wir möchten uns bei
allen Helfen herzlich bedanken, die das von uns augerichtete Hallensportfest
zu einem großen Erfolg werden ließen!
Freitag 02.01.2009
SVA Heidelbeck - SV Bentorf
0 : 4
TUS Lüdenhausen - TUS Talle
0 : 1
TSG Hohenhausen - SVA Heidelbeck 0 : 1
SV Bentorf - TUS Lüdenhausen 1 : 1
TUS Talle - TSG Hohenhausen 2 : 0
SVA Heidelbeck - TUS Lüdenhausen 1 : 1
SV Bentorf - TUS Talle 2 : 2
TUS Lüdenhausen - TSG Hohenhausen 2 : 0
TUS Talle - SVA Heidelbeck 3 : 0
TSG Hohenhausen - SV Bentorf 0 : 0
Mannschaft Sp. Pkt. Tore
Diff.
1. TUS Talle 4 10 8 : 2 6
2. SV Bentorf 4 6 7 : 3 4
3. TUS Lüdenhausen 4 5 4 : 3 1
4. SVA Heidelbeck 4 4 2 : 8 -6
FC Unteres Kalletal - SV
Bavenhausen 2 : 0
SG Kalldorf - SV Westorf 1 : 0
FC Unteres Kalletal - SG Kalldorf 2 : 0
SV Bavenhausen - SV Westorf 1 : 1
SV Westorf - FC Unteres Kalletal 1 : 7
SG Kalldorf - SV Bavenhausen 2 : 0
Mannschaft Sp. Pkt. Tore
Diff.
1. FC Unteres Kalletal 3 9 11 : 1 10
2. SG Kalldorf 3 6 3 : 2 1
3. SV Bavenhausen 3 1 1 : 5 -4
4. SV Westorf 3 1 2 : 9 -7
Samstag 03.01.2009
TuS Talle II - SV Bentorf
II 2 : 1
TSG Hohenhausen II - FC Unteres Kalletal II 0 : 1
SV Westorf II - TuS Talle II 0 : 2
SV Bentorf II - TSG Hohenhausen II 1 : 0
FC Unteres Kalletal II - SV Westorf II 1 : 1
TuS Talle II - TSG Hohenhausen II 1 : 1
SV Bentorf II - FC Unteres Kalletal II 2 : 2
TSG Hohenhausen II - SV Westorf II 1 : 4
FC Unteres Kalletal II - TuS Talle II 1 : 3
SV Westorf II - SV Bentorf II 1 : 0
Mannschaft Sp. Pkt. Tore
Diff.
1. TuS Talle II 4 10 8 : 3 5
2. SV Westorf II 4 7 6 : 4 2
3. FC Unteres Kalletal II 4 5 5 : 6 -1
4. SV Bentorf II 4 4 4 : 5 -1
5. TSG Hohenhausen II 4 1 2 : 7 -5
Sonntag 04.01.2009
SVA Heidelbeck - SV Bavenhausen
3 : 2
SG Kalldorf - FC Unteres Kalletal 0 : 2
SV Bentorf - SVA Heidelbeck 2 : 2
SV Bavenhausen - SG Kalldorf 1 : 1
FC Unteres Kalletal - SV Bentorf 1 : 0
SVA Heidelbeck - SG Kalldorf 1 : 1
SV Bavenhausen - FC Unteres Kalletal 1 : 4
SG Kalldorf - SV Bentorf 1 : 2
FC Unteres Kalletal - SVA Heidelbeck 3 : 1
SV Bentorf - SV Bavenhausen 2 : 1
Mannschaft Sp. Pkt. Tore
Diff.
1. FC Unteres Kalletal 4 12 10 : 2 8
2. SV Bentorf 4 7 6 : 5 1
3. SVA Heidelbeck 4 5 7 : 8 -1
4. SG Kalldorf 4 2 3 : 6 -3
5. SV Bavenhausen 4 1 5 : 10 -5
TUS Talle - TUS Lüdenhausen
1 : 2
TSG Hohenhausen - SV Westorf 2 : 2
TUS Talle - TSG Hohenhausen 0 : 5
TUS Lüdenhausen - SV Westorf 1 : 0
SV Westorf - TUS Talle 1 : 0
TSG Hohenhausen - TUS Lüdenhausen 5 : 1
Mannschaft Sp. Pkt. Tore
Diff.
1. TSG Hohenhausen 3 7 12 : 3 9
2. TUS Lüdenhausen 3 6 4 : 6 -2
3. SV Westorf 3 4 3 : 3 0
4. TUS Talle 3 0 1 : 8 -7
Endrunden:
I. Mannschaften:
FC Unteres Kalletal - TUS Lüdenhausen 7 : 0
TSG Hohenhausen - SV Bentorf 3 : 0
Altliga:
TUS Talle - FC Unteres Kalletal 3 : 5
II. Mannschaften:
SV Westorf II - TUS Talle II 3 : 2
I. Mannschaften:
TSG Hohenhausen - FC Unteres Kalletal 4 : 1
A Jugend:
SV Westorf II - SV Westorf I 0 : 1
SV Bavenhausen I - SV Bavenhausen II 3 : 0
SV Westorf II - SV Bavenhausen I 1 : 2
SV Westorf I - SV Bavenhausen II 2 : 0
SV Bavenhausen II - SV Westorf II 1 : 1
SV Bavenhausen I - SV Westorf I 0 : 0
Mannschaft Sp. Pkt. Tore
Diff.
1. SV Bavenhausen I 3 7 5 : 1 4
2. SV Westorf I 3 7 3 : 0 3
3. SV Westorf II 3 1 2 : 4 -2
4. SV Bavenhausen II 3 1 1 : 6 -5
Kalletalmeister 2009:
D - Jugend : JSG Unteres
Kalletal/Westorf I
C - Jugend : BHK II
B - Jugend : BHK I
A - Jugend : SV Bavenhausen I
Altliga : FC Unteres Kalletal
2. Mannschaften : SV Westorf II
1. Mannschaften : TSG Hohenhausen
AH
Preisskat
AH Preisskat am Sa. 22.
Nov. 08 ab 15 UHR im Sporthaus !!
Jeder ist herzlich willkommen
- nicht nur zum Skat -
Für Getränke+Speisen ist für "kleines Geld"
gesorgt.
Spenden für Buffet + Preise werden gerne angenommen !
Für bis zu 34 Skatspieler ist Platz.
Geknobelt wird auch.
Andere Spiele wie z.B. Poker nur wenn
entspechend Platz vorhanden.
Primär ist Skat angesagt!
Trainerwechsel
Am 09.09.2008 gab Trainer
S.Proksch bekannt, dass er ab sofort nicht mehr als Trainer des
SV Westorf zur Verfügung steht.
Als Interimscoach wird der bisherige Co-Trainer D.Hecker das Training
leiten.
18.09.2008: Achim Wojcik
ist neuer Trainer der Fußballabteilung. Er kommt aus dem
Vlothoer Raum, ist um die 50 Jahre alt und spielt in Exter in
der Altliga. In den 90gern hat er diverse 1. Mannschaften trainiert
zB. 3 Jahre Kirchheide, 2 Jahre Talle, mehrere Jahre den TUS Bonneberg
usw Außerdem trainierte er zuletzt mehrere A-Jugendmannschaften
zB SC Herford.
Trainervorstellung:
Hallo Westorfer,Kalletaler
oder andere Sport Interessierte.Mein Name ist Achim Wojcik,53
Jahre alt oder jung ,ganz wie mann sich fühlt.Wohnort,Vlotho,
ganz in der Nähe.Verheiratet mit Elke,ein Sohn,Nico,der selber
beim FC EXTER Fußball spielt.Das Fußballspielen erlernte
ich beim damaligen SUS WINTERBERG,heute SC VLOTHO,wo ich bis zum
29. Lebensjahr in der 1.Mannschaft spielte.Danach wechselte ich
in das Trainergeschäft. Zuerst als Spielertrainer beim TSV
KIRCHHEIDE,TUS TALLE,TUS LANGENHOLZHAUSEN und dem TUS BONNEBERG,
zuletzt als Trainer,also nicht mehr aktiv gespielt.Nach 2 Jahren
Pause wechselte ich zum SC HERFORD in den Jugendbereich,als B
1 Trainer ,von dort zum
FC BAD OEYNHAUSEN als A 1 Trainer.Vor etwa 3 Wochen rief mich
dann Rainer Haake an,den ich persönlich schon viele Jahre
kannte. Bot mir das Traineramt beim SV WESTORF an.Darauf hin habe
ich mir 2 Meisterschaftsspiele(Schwelentrup
Heidelbeck),und 2 Trainings Abende angesehen,und bin dann zum
Entschluss gekommen , diese junge Mannschaft zu Trainieren.Ich
hoffe für Mannschaft,Trainer und Verantwortliche auch erfolgreich
sodass wir in kürze auch wieder
obere Tabellenplätze anvisieren können!So der Worte
genug,bis später einmal,Achim Wojcik.
Sportfest
11.06.-15.06.2008
Einladung
zu den Jahreshauptversammlungen 2008
SV Germania Westorf
von 1920 e.V.
-Jugendabteilung-
Einladung
zur Jugendvollversammlung
Am Donnerstag, den 12. Juni
2008
um 17.00 Uhr, im Sporthaus in Westorf
Tagesordnung:
Begrüßung
Protokoll 2007
Berichte der Abteilungsleiter
Neuwahl des Jugendvorstandes
Verschiedenes (Aussprache)
Alle jugendlichen Mitglieder
und deren Eltern sind zu dieser wichtigen Versammlung herzlich
eingeladen.
Der Jugendvorstand
gez. Udo Schumacher
Vorsitzender
Westorf, im Juni 2008
SV Germania Westorf von
1920 e.V.
Einladung
zur Jahreshauptversammlung
Am Freitag, den 20. Juni
2008
um 19.00 Uhr, im Sporthaus “Am Waldstadion“ in Westorf
Tagesordnung:
1. Begrüßung
und Ehrungen
2. Wahl des Protokollführers
3. Protokoll 2007
4. Bericht des Vorsitzenden
5. Bericht des Geschäftsführers
6. Berichte der Abteilungsleiter
7. Bericht des Kassenwartes
Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
8. Satzungsgemäße
Neuwahl des Vorstandes
9. Behandlung vorliegender
Anträge und Aussprache
Anträge an die Versammlung sind bis zum 13. Juni 2008
einzureichen.
Wir hoffen, dass viele
Mitglieder an dieser Versammlung
teilnehmen. Der Abend soll mit einem gemütlichen
Beisammensein ausklingen.
Der Vorstand
gez. Christian Kühn
Vorsitzender
Kalletalerhallenmeisterschaften
2008
Hallen Kalletalmeisterschaften
2008 vom 06.01.08
|
Die erste Mannschaft musste morgens
in der Halle antreten, die
Gruppengegner waren Talle, Heidelbeck, Unteres Kalletal
und Kalldorf
Westorf setzte sich ohne Punktverlust
in den vier Spielen, mit 12 Punkten und 15:3 Toren, in der
Vorrunde durch und zeigte eine sehr disziplinierte
Leistung und einen torreichen Vormittag. 5:0 Talle, 4:0
Unteres Kalletal, 4:2 Kalldorf, 2:1 Heidelbeck
Nachdem sich in der zweiten Gruppe
souverän Bentorf und Hohenhausen gegen Lüdenhausen
und Bavenhausen durchgesetzt haben sollte
es in die Halbfinalrunde gehen.
Westorf musste gegen Hohenhausen
antreten, da Hohenhausen zweiter in Ihrer Gruppenphase wurde.
Dieses Spiel sollte sehr geprägt
sein von der taktischen Ausrichtung beider Mannschaften,
denn in 20 Minuten fielen lediglich 2 Tore im Spiel.
Die Abwehr spielte sehr stark, aber dennoch kassierte Westorf
zum Ende der ersten Hälfte ein Gegentor und lief somit
dem Ergebnis und einem
Rückstand hinterher. Die Germanen kamen nach der langen
Pause vor dem Halbfinale endlich in der zweiten Hälfte
besser ins Spiel und drückten
auf das Tor der Hausherren aus Hohenhausen. Nach vielen
gut heraus gespielten Chancen, welche nicht genutzt werden
konnten wurde die Zeit
zum besten Verbündeten der Hohenhauser. Kurz vor Ende
der Partie erlöste Andreas Arndt die Westorfer Anhängerschaft
und erzielte das
entscheidende Tor zum Unentschieden worauf großer
Jubel durch die „Westorfer Ecke“ los brach.
Also; die bittere Erinnerung vom Finale der Kalletalmeisterschaften
auf dem Feld verbannt aus den Köpfen, auf zum Elfmeterschießen;
Der erste Schütze von Hohenhausen setzte an und Berti
fischte den Ball direkt aus der Ecke raus und brachte Westorf
somit in beste
Ausgangslage, im weiteren Verlauf trafen von Hohenhausen
aber auch von Westorf alle Schützen sicher und damit
steht Westorf im Finale!!
( 6:5 nach Elfmeterschießen, 1:1 im Spiel gegen Hohenhausen
)
Im zweiten Halbfinale setzte sich Bentorf mit einem klaren
5:2 gegen Heidelbeck durch, also heißt das diesjährige
Finale der ersten
Seniorenmannschaften SV Westorf gegen SV Bentorf (den Sieger
aus den letzten beiden Jahren).
Mittlerweile um 17.30 Uhr, mit brechend
voller Tribüne, wurde zum Finale angepfiffen. (Verlängerte
Spielzeit von 2x 15 min.)
Der „Favorit“ aus Bentorf legte direkt sehr stark los und
die Westorfer Spieler brauchten erst wieder ein paar Minuten
um ins Spiel zu
kommen um dann sehr gut dagegen zu halten und sich immer
wieder spielerisch in Szene zu setzen. Dennoch ging Bentorf
zweimal in Führung.
Erst Zwei zu Null welches relativ schnell ausgeglichen werden
konnte und anschließend mit Drei zu Zwei. Dieser Rückstand
hielt bis vier Minuten vor
Abpfiff an und kurz darauf kamen auch die Westorfer erstmals
im Spiel in Führung welche nicht mehr einzuholen war
für Bentorf, stattdessen würde s
elbige noch um ein Tor erhöht und damit das Spiel endgültig
entschieden. Die Germanen präsentierten sich unglaublich
souverän und glänzten durch
ihre Spielweise in allen Kalletalderbys in der Halle.
Das Spiel endete also 5:3 gegen Bentorf und der Kalletalmeister
steht fest; SV WESTORF.
Vielen Dank an die Fans und die Spieler,
des SV Westorf, die diesen Tag
lange in Erinnerung behalten werden.
Und wann wird es das schon mal wieder geben die Zweite und
Erste
Mannschaft werden gleichzeitig Kalletalmeister, vielleicht
im nächsten
Jahr mit der Titelverteidigung als Ausrichter?!?
Toschützen im Endspiel gegen
Bentorf:
Andreas Tissen 2x
Alexander Kran
Jochen Limberg
Eduard Podsigun
Bester Torschütze auf Westorfer
Seite bei der Kalletalmeisterschaft
Andreas Tissen mit 6 Treffern
|
Hier die Ergebnisse
der II. Mannschaft:
Vorrunde:
SV Germania Westorf II - FC Unteres Kalletal II 1:0
SV Germania Westorf II - SVA Heidelbeck II 2:1
SV Germania Westorf II - TuS Talle II 1:0
Finale:
Nach einem schweren
Spiel und einem grandiosen Elfmeterschießen gewinnt
Westorf II also den Pott gegen
Hohenhausen II mit 2:5 n.E.
SV Germania Westorf II - TSG Hohenhausen II 5:2 n. Neunmeterschießen
(2:2 nach regulärer Spielzeit)
Spieler:
Torhüter Jan Heinemeier
Valeri Braun
Jens Friedrichs
Christoph Göbel
Waldemar Hamm
Viktor Kiefer
Paul Langenstein
Viktor Marschall
Dennis Ortmeier
Heinrich Quiring
Torsten Schnitgerhans
Dennis Strübe
Trainer:
Dirk Hecker und Buddy Nitschke
|
Hier Bilder von den erfolgreichen
Mannschaften:
Gymnastikkurs
“Rücken-Fitness”
Gymnastikkurs “Rücken-Fitness”
Der SV Germania Westorf
wieder einen Gesundheits-Kurs für einen gesunden Rücken
an.
In 12 Stunden werden die
Teilnehmer/innen mit sanfter und schonender Gymnastik erlernen
wie die Rückenmuskulatur gekräftigt wird. Auf rückengerechtes
Verhalten im Alltag wird hingewiesen, um Problemen vorzubeugen.
Mit Entspannungsübungen sollen den Teilnehmern erspüren
wie man Verspannungen der Muskulatur entgegenwirken kann.
Auch Nichtmitglieder sind
willkommen.
Der Kurs beginnt am Mittwoch, den 05.09.07 um 10.00 Uhr in der
Alten Schule in Westorf.
Erforderlich sind bequeme
Turnkleidung und feste Sportschuhe. Anmeldung ist erwünscht.
Informationen erhalten Sie bei Monika Meise, Tel. 0 52 64 / 65
40 64.
Sportfest
2007
Kalletalsportfest
2007
SV Westorf I - Talle 2:0(1:0)
8 Min, Henna Tissen, 50 Min, Dennis Strübe
SV Westorf I - Kalldorf 2:0(1:0) 10 Min, Tim Göbel, 45 Min,
Viktor Hamm
SV Westorf I - Bentorf 1:1(1:1)
0:1 15 Min Landkorz, 1:1 25 Min, Henna Tissen
Elfmeterschützen gegen
Bentorf waren Andreas Arndt, Vitali Wiens, Alex
Tissen und Henna Tissen sowie Dirk Hecker
SV Westorf I - Hohenhausen
1:1 (1:0) 1:0 38. Min Dennis Strübe mit
Freistoßhammer, 75. 1:1 Elfmeter durch Eugen Reimer
Elfmeterschützen gegen Hohenhausen waren, Henna Tissen (verschossen),Vitali
Wiens (verschossen), Dennis Strübe (drin) und Alex Kran (verschossen)
Hier Bilder von Finale in
dem Westorf Vizemeister wurde:
Zum
News Archiv
hier klicken!
|