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Sportfest 2010

Jahreshauptversammlung 2010

Buchbindercup 2010

Einladung zur Jahrehauptversammlung 2010

Neue Termine für Gymnastik im SV Germania Westorf

Montag, 11. 01.10
Rückengymnastik
Alte Schule Westorf um 18.30 - 19.30 Uhr

anschließend


Gymnastik Frauen Gruppe 1
ab Montag, 11.01.10
20.00 - 21.00 Uhr
Alte Schule Westorf
diese Gruppe war bisher donnerstags in der TH Hohenhausen

Mittwoch, 13.01.10.
Gymnastik Frauen Gruppe 2
wie bisher um 18.30 - 19.30 Uhr
in der alten Schule Westorf

anschließend

Rückengymnastik
19.45 - 20.45 Uhr
Alte Schule Westorf

Sportfest 2009

Einladung zu den Versammlungen

Vereinssatzung des SV Germania Westorf von 1920 e.V.


§ 1
Name, Gründungsjahr, Sitz und Farben des Vereins

(1) Der 1920 gegründete Verein führt den Namen

SV Germania Westorf von 1920 e.V.

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Kalletal-Westorf.

(3) Die Vereinsfarben sind blau – weiß.

(4) Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Lemgo eingetragen.


§ 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit

(1) Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.
(2) Der Verein ist frei von parteipolitischen, wirtschaftlichen, rassischen oder religiösen Bindungen.

(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(4) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 3 Verbandszugehörigkeit

(1) Der Verein ist Mitglied in folgenden Verbänden:

a.Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen e.V.
b.Westdeutscher Fußballverband e.V.
c.Deutscher Fußballbund e.V.
d.Westfälischer Turnerbund;
e.Landessportbund;
f.Kreissportbund Lippe
g.Gemeindesportverband Kalletal.

(2) Bei Gründung neuer Abteilungen ist die Mitgliedschaft in den jeweiligen Fachverbänden anzustreben.

(3) Der Verein und seine Mitglieder sind der Satzungen dieser Verbände unterworfen.


§ 4 Gliederung des Vereins, Vereinsämter

(1) Der Verein kann für jede betriebene Sportart im Bedarfsfall eine eigene Abteilung gründen. Die Abteilungen werden von den Mitgliedern gebildet, die diese Sportart im Verein ausüben. Mitglieder können mehreren Abteilungen angehören.

(2) Die Vereinsämter sind Ehrenämter.

§ 5 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.

(2) Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt einen schriftlichen Aufnahmeantrag voraus. Bei beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, bedarf der Aufnahmeantrag der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters. Dieser verpflichtet sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge für den beschränkt Geschäftsfähigen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung eines Antrages ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.

(3) Personen, die sich um den Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes durch mehrheitlichen Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.


§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet bei
a.Austritt;
b.Ausschluss; oder
c.Tod.

(2) Der Austritt kann unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Geschäftsjahres durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand erfolgen. Bei beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, ist die Austrittserklärung auch vom gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen.

(3) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wegen
a.grober Verstöße gegen die aus der Satzung folgenden Verpflichtungen eines Mitgliedes, gegen Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane und/oder die Interessen des Vereins;
b.groben unsportlichen und/oder unehrenhaften Verhaltens innerhalb und/oder außerhalb des Vereins;
c.Zahlungsverzug und zweimaliger erfolgloser Mahnung.
Gegen die Entscheidung des Vorstandes ist die Berufung bei der Mitgliedsversammlung möglich.

(4) Mitglieder deren Mitgliedschaft zu löschen ist, haben keinen Anspruch auf Anteil aus dem Vermögen des Vereins. Andere Ansprüche gegen den Verein müssen binnen sechs Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft schriftlich geltend gemacht und begründet werden.


§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Die Mitglieder des Vereins sind berechtigt in den Abteilungen des Vereins Sport zu treiben sowie an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.

(2) Jedes Mitglied ist verpflichtet, im Rahmen seiner Betätigung im Verein die Vereinssatzung und die weiteren Ordnungen des Vereins einzuhalten.

(3) Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

(4) Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen befreit.

§ 8 Organe des Vereins

(1) Organe des Vereins sind
a.die Mitgliedsversammlung;
b.der Vorstand.

(2) Die Organe können sich eine Geschäftsordnung geben.


§ 9 Mitgliedsversammlung

(1) Die Mitgliedsversammlung ist oberstes Organ im Verein und ist insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:
a.Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands, Entlastung des Vorstands;
b.Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer/innen;
c.Festsetzung des Mitgliedsbeiträge;
d.Wahl und Abberufung des Mitglieder des Vorstandes, der Kassenprüfer;
e.Ernennung von Ehrenmitgliedern auf Vorschlag des Vorstands;
f.Beschlussfassung über Satzungsänderungen;
g.Beschlussfassung über eine Fusion und über die Auflösung des Vereins;
h.Beschlussfassung über eingereichte Anträge.

(2) Die ordentliche Mitgliedsversammlung findet einmal im Kalenderjahr statt. Eine außerordentliche Mitgliedsversammlung findet statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn ein Viertel der Mitglieder es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt.

(3) Die Mitgliedsversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung erfolgt durch Aushang im Vereinskasten oder durch schriftliche Mitteilung an die Mitglieder.

(4) Jedes Mitglied kann bis spätestens drei Tage vor einer Mitgliedsversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliedsversammlung die Ergänzungen bekannt zu geben. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die in der Mitgliedsversammlung gestellt werden, beschließt die Versammlung.

(5) Die Mitgliedsversammlung wird von dem/der Vorsitzenden des Vorstandes, bei dessen/deren Verhinderung von dem/der zweiten Vorsitzenden geleitet. Bei dessen/deren Abwesenheit leitet ein anderes Vorstandsmitglied die Versammlung. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend so bestimmt die Versammlung den/die Leiter/in der Mitgliedsversammlung.

(6) Die Abstimmungen und Wahlen erfolgen grundsätzlich offen per Handzeichen. Geheime Abstimmungen erfolgen nur, wenn ein Drittel der erschienenen Mitglieder dies beantragt.

(7) Die Mitgliedsversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, soweit sich aus dieser Satzung nichts abweichendes ergibt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der Versammlungsleiter(s)/in den Ausschlag.

(8) Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegeben Stimmen erforderlich.

(9) In der Mitgliedsversammlung hat jedes Mitglied, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.

§ 10 Zusammensetzung des Vorstandes

(1) Der Vorstand wird gebildet aus:
a. dem/der 1. Vorsitzenden
b. dem/der 2. Vorsitzenden
c. dem/der 3. Vorsitzenden
d. dem/der Geschäftsführer/in
e. dem/der Kassenwart/in
f. dem/der Vereinsjugendwart/in
g. dem/der Schriftführer/n
h. dem/der Sozialwart/in
i. den Abteilungsleiter(n)/innen
(2) Die Vorstandsmitglieder a und b bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Zur Vertretung des Vereins ist jeder allein berechtigt. Im Innenverhältnis darf der/die 2. Vorsitzende von seinem Alleinvertretungsrecht nur Gebrauch machen, wenn der/die 1. Vorsitzende verhindert ist.
(3) Die Vorstandsmitglieder a, b, d, e und f bilden vereinsintern den geschäftsführenden Vorstand.
(4) Zu den Vorstandsmitgliedern d bis f kann bei Bedarf eine Vertretung gewählt werden, die nur im Vertretungsfall Stimmrecht hat.


§11 Wahl und Amtszeit der Vorstandsmitglieder

(1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt auch nach seiner Amtszeit solange weiter im Amt, bis ein neuer Gesamtvorstand gewählt worden ist. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Scheidet ein Mitglied des Gesamtvorstandes vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so kann der Gesamtvorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen eine/n Nachfolger/in wählen.
(2) Für die Amtsdauer des Jugendwartes gelten die Bestimmungen der Jugendordnung. Der Jugendwart bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.
§ 12 Aufgaben und Pflichten des Vorstandes
(1) Der Vorstand
a.ist die Verwaltung des Vereins und seine Vertretung nach innen und außen,
b.hat die Pflicht, nach besten Kräften für das Wohl und den Bestand des Vereins zu wirken, die Einhaltung der Satzung zu überwachen und für die erforderlichen Übungsstätten, Geräte und Übungsleiter zu sorgen,
c.ist verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und der außerordentlichen Mitgliederversammlung,
d.beschließt die Einberufung der Mitgliederversammlung, setzt die Tagesordnung fest und überarbeitet die Vorlagen,
e.hat das Recht, der Mitgliederversammlung eigene Vorschläge zu Vorstandswahlen, zur Wahl der Kassenprüfer und zu sonstigen Vorlagen zu unterbreiten,
f.kann die Durchführung von Veranstaltungen beschließen oder über die Teilnahme an auswärtigen Veranstaltungen dieser Art befinden,
g.hat alle Ausgaben zu genehmigen,
h.entscheidet über alle Angelegenheiten, die ihm aus anderen Teilen der Satzung und aus den Vereinsordnungen übertragen sind.

(2) Der geschäftsführende Vorstand erledigt alle laufenden Vorgänge, die einer schnellen Beantwortung oder Erledigung bedürfen.

(3) Der Vorstand tagt bei Bedarf, jedoch mindestens einmal vierteljährlich. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen und mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmmehrheit. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des/der ersten Vorsitzenden. Bei Verhinderung gibt die Stimme des/der zweiten Vorsitzenden den Ausschlag.


§ 13 Geschäftsjahr, Kassenprüfer

(1) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(2) Die Mitgliedsversammlung wählt drei Kassenprüfer/innen. Jede/r Prüfer/in ist für zwei aufeinander folgende Jahre gewählt. Es sollen jährlich nicht mehr als zwei neue Kassenprüfer/innen gewählt werden. Die Kassenprüfer/innen dürfen nicht dem Gesamtvorstand angehören. Eine Wiederwahl direkt nach Ablauf der Amtszeit ist nicht zulässig.

(3) Die Kassenprüfer/innen haben die Kasse des Vereins einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen und der Mitgliedsversammlung einen Bericht zu erstatten.

(4) Die Kassenprüfer/innen beantragen bei ordnungsgemäßer Prüfung der Kassengeschäfte die Entlastung des Kassenwartes und der übrigen Vorstandsmitglieder.

§ 14 Haftungsbestimmungen

(1) Für die aus dem Spielbetrieb entstehenden Schäden und Sachverluste auf den Sportplätzen und in den Räumen des Vereins haftet der Verein den Mitgliedern gegenüber nicht, es sei denn, die Schäden sind durch Versicherungen abgedeckt.

(2) Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung von Vereinseigentum oder Eigentum Dritter kann der Verursacher haftbar gemacht werden.

§ 15 Vereinsjugend

(1) Die Jugend des Vereins führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihr durch den Verein zufließenden Mittel im Rahmen des § 2 dieser Satzung unter Berücksichtigung der jeweiligen Aufgabenstellung des Vereins.

(2) Näheres regelt die Jugendordnung. Diese wird auf Vorschlag des jährlichen Vereinsjugendtages von der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie ist nicht Bestandteil dieser Satzung.


§ 16 Ordnungen

(1) zur Durchführung der Satzung kann der Vorstand folgende Vereinsordnungen erlassen:
a.Geschäftsordnung;
b.Finanzordnung;
c.Beitragsordnung;
d.Verwaltungs- und Kostenordnung;
e.Ehrenordnung.

(2) Die Ordnungen werden mit Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen des Vorstandes beschlossen.


§ 17 Protokollierung von Beschlüssen

Über die Beschlüsse der Mitgliedsversammlung und des Vorstandes sind unter Angabe von Ort, Zeit und Abstimmungsergebnis jeweils Niederschriften zu fertigen. Die Niederschriften sind von dem/der ersten Vorsitzenden bzw. dem/der Versammlungsleiter/in und dem/der Schriftführer/in zu unterzeichnen.


§ 18 Auflösung des Vereins

(1) Der Verein kann nur durch eine zu diesem Zweck einberufene außerordentliche Mitgliedsversammlung aufgelöst werden, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder dies beschließen.
(2) Die Vorstandsmitglieder nach § 10 (2) dieser Satzung sind gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, sofern die Mitgliedsversammlung nichts anderes beschließt.

(3) Das nach Beendigung der Liquidation vorhandene Vermögen fällt an die Gemeinde Kalletal, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im sportlichen Bereich zu verwenden hat .

(4) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grunde aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.


§ 19 Inkrafttreten der Satzung

(1) Diese Satzung ist von der Mitgliedsversammlung am xy.xy.xyxy beschlossen worden.

(2) Diese Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

(3) Alle bisherigen Satzungen des Vereins treten damit zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.

Talle und Westorf bilden Spielgemeinschaft

Mai 2009

Fit für die Zukunft

Kalletal/Westorf/Talle. Nun ist es amtlich. Das Spiel SV Westorf gegen TuS Talle wird es in absehbarer Zeit nicht mehr geben. Nicht gegeneinander sondern miteinander ist das neue Motto. Beide Vereine gehen zukünftig als Spielgemeinschaft (SG Talle/Westorf) zusammen auf Punktejagd.

Was in der Vergangenheit schon erfolgreich im Jugendbereich praktiziert wurde, wird ab der kommenden Spielzeit auch für den Seniorenbereich umgesetzt. "Für beide Vereine wäre es in der Zukunft äußerst schwierig geworden, spiel- und konkurrenzfähige Mannschaften zu stellen. Die Spieler haben sich für diesen Schritt ausgesprochen ", erläuterte Rainer Dubbert, 1. Vorsitzender des TuS Talle. Nach den ersten gemeinsamen Gespräche der Vorstände über die aktuelle Situation im Senioren Fußball wurde schnell deutlich, dass eine Spielgemeinschaft eine Lösung sein kann. In den letzten Wochen wurden regelmäßig Gespräche geführt und Details besprochen und in den Vorständen abgestimmt. Die gemeinsam entwickelte Vereinbarung wurde am 8 Mai unterschrieben, just an dem Tag, an dem beide Vereine zum Meisterschaftsspiel aufeinandertreffen. Im Anschluss an das Spiel fand ein gemeinsames Grillen statt.

Die Besonderheit einer Spielgemeinschaft ist, dass beide Vereine bestehen bleiben und nur die Fußballabteilung zusammengeführt wird. So bleiben die Vereinstrukturen bestehen und beide Vereine können ihren Mitgliedern Seniorenfußball anbieten. "Das mit diesem Zusammenschluss auch sportlich andere Ziele definiert werden können und es im finanziellen Bereich Synergieeffekte geben kann ist ein nicht unangenehmes Beiwerk," so Dubbert, der hofft, dass diese Entscheidung beiden Vereine hilft, sich den Anforderungen der Zukunft besser stellen zu können.

Foto: Rainer Dubbert (l.), 1. Vorsitzender des TuS Talle, und Christian Kühn, Vorsitzender des SV Germania Westorf, unterzeichneten die Vereinbarung zwischen den beiden Vereinen.

SV Westorf II wird Hallenkalletalmeister 2009

Wir möchten uns bei allen Helfen herzlich bedanken, die das von uns augerichtete Hallensportfest zu einem großen Erfolg werden ließen!

Freitag 02.01.2009

SVA Heidelbeck - SV Bentorf 0 : 4
TUS Lüdenhausen - TUS Talle 0 : 1
TSG Hohenhausen - SVA Heidelbeck 0 : 1
SV Bentorf - TUS Lüdenhausen 1 : 1
TUS Talle - TSG Hohenhausen 2 : 0
SVA Heidelbeck - TUS Lüdenhausen 1 : 1
SV Bentorf - TUS Talle 2 : 2
TUS Lüdenhausen - TSG Hohenhausen 2 : 0
TUS Talle - SVA Heidelbeck 3 : 0
TSG Hohenhausen - SV Bentorf 0 : 0

Mannschaft Sp. Pkt. Tore Diff.
1. TUS Talle 4 10 8 : 2 6
2. SV Bentorf 4 6 7 : 3 4
3. TUS Lüdenhausen 4 5 4 : 3 1
4. SVA Heidelbeck 4 4 2 : 8 -6

FC Unteres Kalletal - SV Bavenhausen 2 : 0
SG Kalldorf - SV Westorf 1 : 0
FC Unteres Kalletal - SG Kalldorf 2 : 0
SV Bavenhausen - SV Westorf 1 : 1
SV Westorf - FC Unteres Kalletal 1 : 7
SG Kalldorf - SV Bavenhausen 2 : 0

Mannschaft Sp. Pkt. Tore Diff.
1. FC Unteres Kalletal 3 9 11 : 1 10
2. SG Kalldorf 3 6 3 : 2 1
3. SV Bavenhausen 3 1 1 : 5 -4
4. SV Westorf 3 1 2 : 9 -7

Samstag 03.01.2009

TuS Talle II - SV Bentorf II 2 : 1
TSG Hohenhausen II - FC Unteres Kalletal II 0 : 1
SV Westorf II - TuS Talle II 0 : 2
SV Bentorf II - TSG Hohenhausen II 1 : 0
FC Unteres Kalletal II - SV Westorf II 1 : 1
TuS Talle II - TSG Hohenhausen II 1 : 1
SV Bentorf II - FC Unteres Kalletal II 2 : 2
TSG Hohenhausen II - SV Westorf II 1 : 4
FC Unteres Kalletal II - TuS Talle II 1 : 3
SV Westorf II - SV Bentorf II 1 : 0

Mannschaft Sp. Pkt. Tore Diff.
1. TuS Talle II 4 10 8 : 3 5
2. SV Westorf II 4 7 6 : 4 2
3. FC Unteres Kalletal II 4 5 5 : 6 -1
4. SV Bentorf II 4 4 4 : 5 -1
5. TSG Hohenhausen II 4 1 2 : 7 -5


Sonntag 04.01.2009

SVA Heidelbeck - SV Bavenhausen 3 : 2
SG Kalldorf - FC Unteres Kalletal 0 : 2
SV Bentorf - SVA Heidelbeck 2 : 2
SV Bavenhausen - SG Kalldorf 1 : 1
FC Unteres Kalletal - SV Bentorf 1 : 0
SVA Heidelbeck - SG Kalldorf 1 : 1
SV Bavenhausen - FC Unteres Kalletal 1 : 4
SG Kalldorf - SV Bentorf 1 : 2
FC Unteres Kalletal - SVA Heidelbeck 3 : 1
SV Bentorf - SV Bavenhausen 2 : 1

Mannschaft Sp. Pkt. Tore Diff.
1. FC Unteres Kalletal 4 12 10 : 2 8
2. SV Bentorf 4 7 6 : 5 1
3. SVA Heidelbeck 4 5 7 : 8 -1
4. SG Kalldorf 4 2 3 : 6 -3
5. SV Bavenhausen 4 1 5 : 10 -5

TUS Talle - TUS Lüdenhausen 1 : 2
TSG Hohenhausen - SV Westorf 2 : 2
TUS Talle - TSG Hohenhausen 0 : 5
TUS Lüdenhausen - SV Westorf 1 : 0
SV Westorf - TUS Talle 1 : 0
TSG Hohenhausen - TUS Lüdenhausen 5 : 1

Mannschaft Sp. Pkt. Tore Diff.
1. TSG Hohenhausen 3 7 12 : 3 9
2. TUS Lüdenhausen 3 6 4 : 6 -2
3. SV Westorf 3 4 3 : 3 0
4. TUS Talle 3 0 1 : 8 -7

Endrunden:

I. Mannschaften:
FC Unteres Kalletal - TUS Lüdenhausen 7 : 0
TSG Hohenhausen - SV Bentorf 3 : 0

Altliga:
TUS Talle - FC Unteres Kalletal 3 : 5

II. Mannschaften:
SV Westorf II - TUS Talle II 3 : 2

I. Mannschaften:
TSG Hohenhausen - FC Unteres Kalletal 4 : 1

A Jugend:
SV Westorf II - SV Westorf I 0 : 1
SV Bavenhausen I - SV Bavenhausen II 3 : 0
SV Westorf II - SV Bavenhausen I 1 : 2
SV Westorf I - SV Bavenhausen II 2 : 0
SV Bavenhausen II - SV Westorf II 1 : 1
SV Bavenhausen I - SV Westorf I 0 : 0

Mannschaft Sp. Pkt. Tore Diff.
1. SV Bavenhausen I 3 7 5 : 1 4
2. SV Westorf I 3 7 3 : 0 3
3. SV Westorf II 3 1 2 : 4 -2
4. SV Bavenhausen II 3 1 1 : 6 -5

Kalletalmeister 2009:

D - Jugend : JSG Unteres Kalletal/Westorf I

C - Jugend : BHK II

B - Jugend : BHK I

A - Jugend : SV Bavenhausen I

Altliga : FC Unteres Kalletal

2. Mannschaften : SV Westorf II

1. Mannschaften : TSG Hohenhausen


AH Preisskat

AH Preisskat am Sa. 22. Nov. 08 ab 15 UHR im Sporthaus !!
Jeder ist herzlich willkommen
- nicht nur zum Skat -
Für Getränke+Speisen ist für "kleines Geld" gesorgt.
Spenden für Buffet + Preise werden gerne angenommen !
Für bis zu 34 Skatspieler ist Platz.
Geknobelt wird auch.
Andere Spiele wie z.B. Poker nur wenn
entspechend Platz vorhanden.
Primär ist Skat angesagt!

Trainerwechsel

Am 09.09.2008 gab Trainer S.Proksch bekannt, dass er ab sofort nicht mehr als Trainer des SV Westorf zur Verfügung steht.
Als Interimscoach wird der bisherige Co-Trainer D.Hecker das Training leiten.

18.09.2008: Achim Wojcik ist neuer Trainer der Fußballabteilung. Er kommt aus dem Vlothoer Raum, ist um die 50 Jahre alt und spielt in Exter in der Altliga. In den 90gern hat er diverse 1. Mannschaften trainiert zB. 3 Jahre Kirchheide, 2 Jahre Talle, mehrere Jahre den TUS Bonneberg usw Außerdem trainierte er zuletzt mehrere A-Jugendmannschaften zB SC Herford.

Trainervorstellung:

Hallo Westorfer,Kalletaler oder andere Sport Interessierte.Mein Name ist Achim Wojcik,53 Jahre alt oder jung ,ganz wie mann sich fühlt.Wohnort,Vlotho, ganz in der Nähe.Verheiratet mit Elke,ein Sohn,Nico,der selber beim FC EXTER Fußball spielt.Das Fußballspielen erlernte ich beim damaligen SUS WINTERBERG,heute SC VLOTHO,wo ich bis zum 29. Lebensjahr in der 1.Mannschaft spielte.Danach wechselte ich in das Trainergeschäft. Zuerst als Spielertrainer beim TSV KIRCHHEIDE,TUS TALLE,TUS LANGENHOLZHAUSEN und dem TUS BONNEBERG, zuletzt als Trainer,also nicht mehr aktiv gespielt.Nach 2 Jahren Pause wechselte ich zum SC HERFORD in den Jugendbereich,als B 1 Trainer ,von dort zum
FC BAD OEYNHAUSEN als A 1 Trainer.Vor etwa 3 Wochen rief mich dann Rainer Haake an,den ich persönlich schon viele Jahre kannte. Bot mir das Traineramt beim SV WESTORF an.Darauf hin habe ich mir 2 Meisterschaftsspiele(Schwelentrup
Heidelbeck),und 2 Trainings Abende angesehen,und bin dann zum Entschluss gekommen , diese junge Mannschaft zu Trainieren.Ich hoffe für Mannschaft,Trainer und Verantwortliche auch erfolgreich sodass wir in kürze auch wieder
obere Tabellenplätze anvisieren können!So der Worte genug,bis später einmal,Achim Wojcik.

Sportfest 11.06.-15.06.2008

Einladung zu den Jahreshauptversammlungen 2008

SV Germania Westorf von 1920 e.V.
-Jugendabteilung-

Einladung
zur Jugendvollversammlung

Am Donnerstag, den 12. Juni 2008
um 17.00 Uhr, im Sporthaus in Westorf

Tagesordnung:

Begrüßung

Protokoll 2007

Berichte der Abteilungsleiter

Neuwahl des Jugendvorstandes

Verschiedenes (Aussprache)

Alle jugendlichen Mitglieder und deren Eltern sind zu dieser wichtigen Versammlung herzlich eingeladen.


Der Jugendvorstand

gez. Udo Schumacher
Vorsitzender

Westorf, im Juni 2008

SV Germania Westorf von 1920 e.V.


Einladung
zur Jahreshauptversammlung

Am Freitag, den 20. Juni 2008
um 19.00 Uhr, im Sporthaus “Am Waldstadion“ in Westorf

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Ehrungen

2. Wahl des Protokollführers

3. Protokoll 2007

4. Bericht des Vorsitzenden

5. Bericht des Geschäftsführers

6. Berichte der Abteilungsleiter

7. Bericht des Kassenwartes
Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes

8. Satzungsgemäße Neuwahl des Vorstandes

9. Behandlung vorliegender Anträge und Aussprache

Anträge an die Versammlung sind bis zum 13. Juni 2008
einzureichen.

Wir hoffen, dass viele Mitglieder an dieser Versammlung
teilnehmen. Der Abend soll mit einem gemütlichen
Beisammensein ausklingen.

Der Vorstand

gez. Christian Kühn
Vorsitzender

Kalletalerhallenmeisterschaften 2008

Hallen Kalletalmeisterschaften 2008 vom 06.01.08

Die erste Mannschaft musste morgens in der Halle antreten, die
Gruppengegner waren Talle, Heidelbeck, Unteres Kalletal und Kalldorf

Westorf setzte sich ohne Punktverlust in den vier Spielen, mit 12 Punkten und 15:3 Toren, in der Vorrunde durch und zeigte eine sehr disziplinierte
Leistung und einen torreichen Vormittag. 5:0 Talle, 4:0 Unteres Kalletal, 4:2 Kalldorf, 2:1 Heidelbeck

Nachdem sich in der zweiten Gruppe souverän Bentorf und Hohenhausen gegen Lüdenhausen und Bavenhausen durchgesetzt haben sollte
es in die Halbfinalrunde gehen.

Westorf musste gegen Hohenhausen antreten, da Hohenhausen zweiter in Ihrer Gruppenphase wurde.

Dieses Spiel sollte sehr geprägt sein von der taktischen Ausrichtung beider Mannschaften, denn in 20 Minuten fielen lediglich 2 Tore im Spiel.
Die Abwehr spielte sehr stark, aber dennoch kassierte Westorf zum Ende der ersten Hälfte ein Gegentor und lief somit dem Ergebnis und einem
Rückstand hinterher. Die Germanen kamen nach der langen Pause vor dem Halbfinale endlich in der zweiten Hälfte besser ins Spiel und drückten
auf das Tor der Hausherren aus Hohenhausen. Nach vielen gut heraus gespielten Chancen, welche nicht genutzt werden konnten wurde die Zeit
zum besten Verbündeten der Hohenhauser. Kurz vor Ende der Partie erlöste Andreas Arndt die Westorfer Anhängerschaft und erzielte das
entscheidende Tor zum Unentschieden worauf großer Jubel durch die „Westorfer Ecke“ los brach.
Also; die bittere Erinnerung vom Finale der Kalletalmeisterschaften auf dem Feld verbannt aus den Köpfen, auf zum Elfmeterschießen;
Der erste Schütze von Hohenhausen setzte an und Berti fischte den Ball direkt aus der Ecke raus und brachte Westorf somit in beste
Ausgangslage, im weiteren Verlauf trafen von Hohenhausen aber auch von Westorf alle Schützen sicher und damit steht Westorf im Finale!!
( 6:5 nach Elfmeterschießen, 1:1 im Spiel gegen Hohenhausen )


Im zweiten Halbfinale setzte sich Bentorf mit einem klaren 5:2 gegen Heidelbeck durch, also heißt das diesjährige Finale der ersten
Seniorenmannschaften SV Westorf gegen SV Bentorf (den Sieger aus den letzten beiden Jahren).

Mittlerweile um 17.30 Uhr, mit brechend voller Tribüne, wurde zum Finale angepfiffen. (Verlängerte Spielzeit von 2x 15 min.)
Der „Favorit“ aus Bentorf legte direkt sehr stark los und die Westorfer Spieler brauchten erst wieder ein paar Minuten um ins Spiel zu
kommen um dann sehr gut dagegen zu halten und sich immer wieder spielerisch in Szene zu setzen. Dennoch ging Bentorf zweimal in Führung.
Erst Zwei zu Null welches relativ schnell ausgeglichen werden konnte und anschließend mit Drei zu Zwei. Dieser Rückstand hielt bis vier Minuten vor
Abpfiff an und kurz darauf kamen auch die Westorfer erstmals im Spiel in Führung welche nicht mehr einzuholen war für Bentorf, stattdessen würde s
elbige noch um ein Tor erhöht und damit das Spiel endgültig entschieden. Die Germanen präsentierten sich unglaublich souverän und glänzten durch
ihre Spielweise in allen Kalletalderbys in der Halle.
Das Spiel endete also 5:3 gegen Bentorf und der Kalletalmeister steht fest; SV WESTORF.

Vielen Dank an die Fans und die Spieler, des SV Westorf, die diesen Tag
lange in Erinnerung behalten werden.


Und wann wird es das schon mal wieder geben die Zweite und Erste
Mannschaft werden gleichzeitig Kalletalmeister, vielleicht im nächsten
Jahr mit der Titelverteidigung als Ausrichter?!?

Toschützen im Endspiel gegen Bentorf:

Andreas Tissen 2x
Alexander Kran
Jochen Limberg
Eduard Podsigun

Bester Torschütze auf Westorfer Seite bei der Kalletalmeisterschaft
Andreas Tissen mit 6 Treffern

Hier die Ergebnisse der II. Mannschaft:
Vorrunde:
SV Germania Westorf II - FC Unteres Kalletal II 1:0
SV Germania Westorf II - SVA Heidelbeck II 2:1
SV Germania Westorf II - TuS Talle II 1:0

Finale:

Nach einem schweren Spiel und einem grandiosen Elfmeterschießen gewinnt Westorf II also den Pott gegen
Hohenhausen II mit 2:5 n.E.


SV Germania Westorf II - TSG Hohenhausen II 5:2 n. Neunmeterschießen (2:2 nach regulärer Spielzeit)

Spieler:
Torhüter Jan Heinemeier
Valeri Braun
Jens Friedrichs
Christoph Göbel
Waldemar Hamm
Viktor Kiefer
Paul Langenstein
Viktor Marschall
Dennis Ortmeier
Heinrich Quiring
Torsten Schnitgerhans
Dennis Strübe

Trainer:
Dirk Hecker und Buddy Nitschke

 

Hier Bilder von den erfolgreichen Mannschaften:

 

Gymnastikkurs “Rücken-Fitness”

Gymnastikkurs “Rücken-Fitness”

Der SV Germania Westorf wieder einen Gesundheits-Kurs für einen gesunden Rücken an.

In 12 Stunden werden die Teilnehmer/innen mit sanfter und schonender Gymnastik erlernen wie die Rückenmuskulatur gekräftigt wird. Auf rückengerechtes Verhalten im Alltag wird hingewiesen, um Problemen vorzubeugen. Mit Entspannungsübungen sollen den Teilnehmern erspüren wie man Verspannungen der Muskulatur entgegenwirken kann.

Auch Nichtmitglieder sind willkommen.



Der Kurs beginnt am Mittwoch, den 05.09.07 um 10.00 Uhr in der Alten Schule in Westorf.

Erforderlich sind bequeme Turnkleidung und feste Sportschuhe. Anmeldung ist erwünscht.



Informationen erhalten Sie bei Monika Meise, Tel. 0 52 64 / 65 40 64.

Sportfest 2007

 

 

Kalletalsportfest 2007

SV Westorf I - Talle 2:0(1:0) 8 Min, Henna Tissen, 50 Min, Dennis Strübe


SV Westorf I - Kalldorf 2:0(1:0) 10 Min, Tim Göbel, 45 Min, Viktor Hamm

SV Westorf I - Bentorf 1:1(1:1) 0:1 15 Min Landkorz, 1:1 25 Min, Henna Tissen

Elfmeterschützen gegen Bentorf waren Andreas Arndt, Vitali Wiens, Alex
Tissen und Henna Tissen sowie Dirk Hecker

SV Westorf I - Hohenhausen 1:1 (1:0) 1:0 38. Min Dennis Strübe mit
Freistoßhammer, 75. 1:1 Elfmeter durch Eugen Reimer

Elfmeterschützen gegen Hohenhausen waren, Henna Tissen (verschossen),Vitali
Wiens (verschossen), Dennis Strübe (drin) und Alex Kran (verschossen)

Hier Bilder von Finale in dem Westorf Vizemeister wurde:

 

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